Bobritzscher Kommunale Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH

Leistungskatalog II


Verwaltung von Mietwohnungen


1.Grundleistungen

1.1.Mietinkasso und Abrechnung mit dem Vermieter

  • Einzug der monatlichen Miete / Überprüfung des Zahlungseinganges
  • Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungen, insofern es sich nicht um Erhöhungen nach Modernisierung der Wohnung handelt
  • Abrechnung der Mieteinnahmen mit dem Vermieter je nach Wunsch monatlich, vierteljährlich oder jährlich
  • Einleitung von Mahnungen und Geltendmachung von Ansprüchen des Vermieters, insofern außergerichtliche Klärung möglich ist
  • Vereinnahmung und Führung der Mietkaution
  • Jährliche Information des Mieters und des Vermieters über die Höhe der Mietkaution


1.2. Bewirtschaftung der Wohnung

  • Entgegennahme und Prüfung von durch den Mieter geltendgemachten Mängeln und erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
  • Klärung der Verantwortlichkeiten und Auswahl, Auftragsvergabe und Kontrolle der notwendigen Arbeiten – übersteigt der Wert der erforderlichen Arbeiten 75 % der monatlichen Miete, wird die Maßnahme mit dem Vermieter abgestimmt
  • Überprüfung der Einhaltung der Fristen von Schönheitsreparaturen durch den Mieter und eventuell Ermahnungen an den Mieter
  • Realisierung aller erforderlichen Maßnahmen zum Neubezug der Wohnung nach Kündigung und Abnahme, insofern die Kosten durch die Kaution abgesichert und unstrittig sind bzw. der ehemalige Mieter oder der Vermieter die Kosten übernimmt


1.3.1.Abschluss und Kündigung von Mietverträgen

  • Ausfertigung des Mietvertrages für den Mieter
  • Bearbeitung einer Kündigung durch den Mieter
  • Bearbeitung einer Kündigung durch den Vermieter, sofern es sich nicht um eine Kündigung infolge Eigenbedarf handelt
  • Abnahme der Wohnung nach bestandskräftiger Kündigung und Klärung aller Kautionsfragen i.V. mit Punkt 1.2.


2.Mehr- und Sonderleistungen

2.1.


  • gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Vermieters mit Hilfe eines Prozessbevollmächtigten - 30,00 € zzgl. MwSt. pauschal - sowie die Kosten des Anwaltes – falls diese nicht auf den Beklagten umzulegen sind und dem Verwalter nicht eindeutige Mängel nachweisbar sind


2.2.

  • Übersteigt der Wert der erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen 750,00 € brutto, wird der erforderliche Verwaltungsaufwand mit 3,4 v.H. der angefallenen Instand- setzungskosten zzgl. MwSt. vergütet, insofern es sich nicht um Grundinstand-setzungen handelt - zu diesen Fällen erfolgt eine gesonderte Vergütungsvereinbarung


2.3.

  • Ausschreibung und Vermietung leerstehender bzw. gekündigter Wohnungen und Gewerberäume einschl. protokollarischer Übergabe
  • Erfolgsorientiert nach Abschluss des Mietvertrages eine monatliche Kaltmiete zzgl. MwSt.


Allgemein:

  • Die Fahrkosten und Auslagen aus diesen Mehr- und Sonderleistungen gegen Nachweis
  • alle weiteren, künftig eventuell geforderten oder erforderlichen Mehrleistungen, welche im Leistungskatalog und im Katalog der Mehr- und Sonderleistungen nicht erfasst werden konnten, werden gesondert vereinbart und wenn möglich dem dafür Verantwortlichen direkt weiterbelastet - als Basis werden 25,00 € zzgl. MwSt. je Stunde angeboten

Geschäftsführerin: Sylvia Böhme | Büroanschrift: Hauptstraße 11 | 09627 Hilbersdorf | Tel.: (03731) 213 108 | Fax: (03731) 213 127